Hygienebestimmungen

Hygienebestimmungen der Gmundner Molkerei 

Für Besucher:innen

  • Zur Erfüllung unseres Qualitätsniveaus und externer Anforderungen bitten wir um die Einhaltung der Hygienebestimmungen für BesucherInnen und FremdarbeiterInnen
  • Betreten Sie die Produktionsräume nur, wenn Sie frei von Infektionskrankheiten sind! 
  • Beachten Sie das am ganzen Betriebsgelände geltende Rauchverbot! Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Raucherinseln gestattet! 
  • Das Tragen von sichtbarem Schmuck und Uhren ist verboten. 
  • Nagellack, falsche Fingernägel und falsche Wimpern sind verboten! 
  • Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind vor Verlust zu schützen (Taschentücher, ..) 
  • Beachten Sie das Fotografie-Verbot! 
  • Benutzen Sie die vorgeschriebene Hygienekleidung:
    – Kopfbedeckung: Haarnetz über die Ohren ziehen; im Bedarfsfall: Bartkappe
    – weißer Mantel
    – Schuhüberzieher bzw. Betriebsschuhe
    – Bei Arbeiten im Produktionsbereich: Sicherheitsschuhe
  • Steigen Sie beim Betreten der Produktionsräume mit beiden Füßen in die Desinfektionswannen
  • Verwenden Sie den Desinfektionsmittelspender am Eingang zur Handdesinfektion
  • Wenn Sie einer Tätigkeit im Betrieb nachgehen, die das Ausmaß eines kurzen Besuches oder eines Audits überschreitet, beachten Sie bitte die ausgehängten Bestimmungen:
    Hygienebestimmungen: 
    – Personalhygiene
    – Produktionsbestimmungen
  • FÜR FREMDARBEITER:
    • Mitgebrachte Werkzeuge und Werkstattwägen müssen vor dem Zutritt zu den Produktionsabteilungen auf Sauberkeit kontrolliert werden und nach vollendeter Tätigkeit auf Vollständigkeit kontrolliert und wieder aus der Produktion entfernt werden.
    • Wenn Sie aus Funktionsgründen Ihre eigene Arbeitskleidung anstelle der Besucherkleidung tragen müssen, garantieren Sie mit Ihrer Unterschrift für die Sauberkeit und Identifikation Ihrer Arbeitskleidung!
    • Bei Reparaturen in Abteilungen mit Brandmelder ist der Brandschutzbeauftragte zu informieren und ein Freigabeschein auszustellen.

Sicherheitsbestimmungen der Gmundner Molkerei für BesucherInnen 

  • Betreten des Betriebsgeländes nur nach erfolgter Anmeldung, die Mitnahme unangemeldeter Personen ist untersagt.
  • Betreten Sie die Produktionsräume nur mit ihrer Kontaktperson der Gmundner Molkerei.
  • Öffnen Sie keinesfalls laufende Maschinen und entfernen Sie keine Schutzeinrichtungen.
  • Greifen Sie in keine bewegten Teile.
  • Bei Kontakt mit Chemikalien sofortiges Spülen der betroffenen Partien und sofortige Meldung an einen Mitarbeiter der Gmundner Molkerei.
  • Im Falle einer Räumung des Betriebes (Brand..) verlassen Sie das Gelände bitte erst nach Abmeldung am Sammelplatz!
  • Fremdfirmen mit einem Arbeitsauftrag haben ausnahmslos Sicherheitsschuhe zu tragen.